1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1. Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „NB“) ist die Nutzung der Software „bisbridge.com“ und der mit bisbridge.com verbundenen Funktionen, Webseiten, Leistungen und Inhalten (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „bisbridge.com“). Die NB gelten unabhängig von den verwendeten Domains, Systemen, Plattformen und Geräten (z.B. Desktop oderMobile) auf denen bisbridge.com ausgeführt wird.
1.2. Anbieterin von bisbridge.com ist die Business Innovation Strategies GmbH, Wernher-von-Braun-Str. 9, 55129 Mainz, Deutschland, Impressum: https://www.businessinnovationstrategies.com/impressum, (nachfolgend bezeichnet als „Business Innovation Strategies GmbH“).
1.3. Mit der Nutzung von bisbridge.com erklären sich die Nutzer mit diesen NB einverstanden.
1.4. Individuelle Abreden oder Regeln für spezielle Leistungen oder Leistungsbereiche, jeweils sofern wirksam einbezogen, werden Teil des Vertrages mit den Nutzern und gelten im Fall eines Widerspruchs zu diesen NB vorrangig.
2. Begriffsdefinitionen
2.1. Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff "KI" oder „KI-Software“ sind Verfahren, die darauf ausgelegt sind, natürliche Sprache und mit ihr verbundene Eingaben sowie Daten zu verstehen und zu generieren, Informationen zu analysieren und Vorhersagen zu treffen, zu verstehen.
2.2. Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff "Inhalte" sind alle von den Nutzern hochgeladenen, übermittelten oder sonst eingestellten Materialien, Informationen, Dateien und Daten wie zum Beispiel Fotografien, Grafiken, Logos, Videos, Texte, Angaben über Orte und Personen sowie Links zu verstehen.
2.3. Der Begriff „Nutzer“ umfasst sowohl Kunden als auch Testnutzer der mit bisbridge.com verbundenen Software, ihrer Funktionen und verbundenen Webseiten, Apps sowie sonstigen, durch die Business Innovation Strategies GmbH bereitgestellten Nutzungsmöglichkeiten. Die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Nutzer“ sind geschlechtsneutral zu verstehen.
2.4. „Verbraucher“ im Sinne dieser NB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2.5. „Unternehmer“ im Sinne dieser NB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Beschränkung auf geschäftsmäßig handelnde Nutzer
3.1. Das Angebot von bisbridge.com richtet sich ausschließlich an geschäftsmäßig handelnde Nutzer (nachfolgend bezeichnet als„Unternehmer“) und nicht an Verbraucher.
3.2. Verbrauchern ist die Inanspruchnahme und die Nutzung von bisbridge.com untersagt.
3.3. Mit der Inanspruchnahme der Leistungen von bisbridge.com erklären die Nutzer, dass sie Unternehmer und keine Verbraucher sind. Business Innovation Strategies GmbH behält sich vor, zu überprüfen, ob der Nutzer kein Verbraucher ist (z.B. Prüfung der Adressdaten, der Gewerbeanmeldung oder der USt-Identifikationsnummer).
4. Vertragsgegenstand und Grundlagen der Nutzung von bisbridge.com
4.1. Die Business Innovation Strategies GmbH bietet mit bisbridge.com eine Software an, die es Nutzern ermöglicht, KI-Software zu integrieren und KI-Inhalte über einen API-Zugang zu KI-basierten Diensten in verschiedenen Einsatzszenarien zu erstellen.
4.2. Die Eingaben der Nutzer werden hierbei nicht direkt an die KI-Anbieter übermittelt, sondern auf den Servern der Business Innovation Strategies GmbH verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Business Innovation Strategies GmbH, zu denen insbesondere die Speicherung der Nutzereingaben und die Filterung der Inhalte gehören.
4.3. Die Eingaben der Nutzer werden auf den Servern der Business Innovation Strategies GmbH gespeichert. Hierzu gehören insbesondere die Anfragen (Prompts) der Nutzer. Vorbehaltlich der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Funktionen nutzt die Business Innovation Strategies GmbH KI-Funktionen nur mit der Maßgabe an die KI-Anbieter, dass die Nutzereingaben nicht bei den KI-Anbietern gespeichert oder zu Lernzwecken verwendet werden dürfen.
4.4. Zu den Funktionen von bisbridge.com gehört die Anonymisierung von Nutzereingaben. Nutzereingaben werden mittels eines Filters vor der Übermittlung an die KI-Anbieter bearbeitet, um personenbezogene Daten herauszufiltern und so die Rechtssicherheit bei der Nutzung von KI-Diensten zu erhöhen. Es sollte jedoch beachtet werden, dass dieser Filter, obwohl er einen verbesserten Schutz bietet, eine vollständige Anonymisierung in allen Szenarien nicht gewährleisten kann (z.B. können reine Zahlen, wie Kunden- oder ID-Nummern einen Personenbezug aufweisen). Des Weiteren kann der Filter bei Bedarf von Nutzern deaktiviert werden (z.B. würde die Suche nach Angaben zu prominenten Personen nicht funktionieren, wenn deren Name entfernt würde).
4.5. Informationen zu den jeweils eingesetzten KI-Anbietern finden Sie in der im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrages zur Verfügung gestellten Übersicht: https://www.bisbridge.com/subcontractors.
5. Weiterentwicklung und Leistungsänderungen
5.1. Die Weiterentwicklung von bisbridge.com ist ein wesentlicher Bestandteil des Leistungsangebotes. Die Weiterentwicklung umfasst u.a. die Anpassung an den technischen und rechtlichen Fortschritt und Berücksichtigung der Anforderungen der Nutzer an die Nutzung von bisbridge.com.
5.2. Die Business Innovation Strategies GmbH darf im Rahmen der Weiterentwicklung bisbridge.com sowie Teilfunktionen von bisbridge.com verändern, ohne dass dies einen Mangel darstellt, sofern dies dem Nutzer zumutbar ist und hierdurch die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird. Das gilt insbesondere, wenn
− Die Änderung zum Vorteil des Nutzers geschieht;
− wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der Leistungen mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
− wenn die Änderung dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;
− soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, umbestehende Sicherheitslücken zu schließen;
− wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Nutzer ist. Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf bisherige Funktionen stellen keine Leistungsänderungen in diesem Sinne dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein optischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen;
− wenn Anbieter von Plattformen ihre Schnittstellen einschränken oder abschaffen.
6. Registrierung und Vertragsschluss
6.1. Der Vertragsschluss kommt im Rahmen einer Registrierung für bisbridge.com zustande. Durch den Abschluss des Registrierungsvorganges gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung von bisbridge.com ab. Die Business Innovation Strategies GmbH nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Nutzers für die registrierungspflichtigen Dienste von bisbridge.com an.
6.2. Der Registrierungsvorgang setzt voraus, dass Nutzer auf der Website bisbridge.com ihre E-Mail-Adresse eingeben und einen kostenlosen Test von bisbridge.com anfordern. Danach erhalten Nutzer eine Bestätigungsmail, nach deren Bestätigung sie anschließend um die Bestätigung der Geschäftsbedingungen von bisbridge.com gebeten werden. Mit der Registrierung wird ein Kundenkonto angelegt. Nutzer die den Registrierungsvorgang durchführen werden als „Administratoren“ bezeichnet.
6.3. Im Anschluss haben „Administratoren“ die Möglichkeit, weitere Nutzer aus ihrem Unternehmen einzuladen und bisbridge.com im Rahmen eines begrenzten Volumens zu testen. Nur Nutzer mit der gleichen E-Mail-Domäne können eingeladen werden. Beispielsweise kann der Administrator mit der Adresse max.muster@musterfirma.de nur Nutzer innerhalb seines Unternehmens mit einer E-Mail-Adresse, die mit @musterfirma.de endet, einladen. Wenn andere E-Mail-Adressen hinzugefügt werden sollen, muss der Administrator sich an support@bisbridge.com wenden. Alle Nutzer zusammen werden als „Team“ bezeichnet. Wenn das Testvolumen aufgebraucht ist, wird dies dem Administrator per E-Mail sowie im Kundenkonto und in der Anwendung angezeigt. Der Administrator kann dann in seinem Kundenkonto auf manage.bisbridge.com die Zahlungsinformationen hinterlegen, um bisbridge.com weiterhin nutzen zu können.
6.4. Der Nutzer sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Nutzer darf für die Registrierung keine Pseudonyme oder Künstlernamen verwenden.
6.5. Jeder Nutzer darf sich nur einmal registrieren und nur ein Nutzerprofil anlegen. Das Vertragsverhältnis ist nicht auf andere Personen oder Unternehmen übertragbar. Der Nutzer sichert zu, dass er zum Zeitpunkt der Registrierung volljährig, bzw. unbeschränkt geschäftsfähig ist.
6.6. Ein Anspruch auf den Vertragsschluss besteht nicht. Die Möglichkeit zur kostenpflichtigen Nutzung der auf bisbridge.com angebotenen Anwendungen stellt kein Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar (invitatio ad offerendum). Die Business Innovation Strategies GmbH behält sich vor, Registrierungen beim Vorliegen sachlicher Gründe und im Fall von Unternehmen ohne vorherige Rücksprache und ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Nutzung von bisbridge.com kann, sofern angemessen und zumutbar, an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, z.B. die Überprüfung der Registrierungsdaten oder der Kontakt- und Adressdaten.
7. Pflege von Zugangs- und Kontaktdaten
7.1. Die Nutzer gewährleisten, dass die von ihnen innerhalb und im Rahmen der Registrierung zur Nutzung von bisbridge.com gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, deren Inhalte frei von Rechten Dritter sind und ebenso wie deren Handlungen nach geltender Rechtslage rechtlich zulässig sind.
7.2. bisbridge.com darf grundsätzlich nur von so vielen Personen genutzt werden, wie vertraglich vereinbart wurde.
7.3. Bei nachträglichen Änderungen sind die Anmeldedaten, insbesondere Adress- und Kontaktdaten sowie sonstige Angaben im Nutzerkonto stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Sollte ein Nutzer aufgrund fehlerhafter Daten nicht zu erreichen sein und liegt die Nichterreichbarkeit in seinem Verantwortungsbereich oder dem des Dritten (veraltete Adresse, Postfach wird nicht gelesen), so werden die hieraus resultierenden Nachteile zu seinen Lasten gehen.
7.4. Den Nutzern obliegt es, bei der Benutzung von Zugangsdaten zu bisbridge.com größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Die Nutzer sind für den Missbrauch von Zugangsdaten verantwortlich, falls sie gegen diese Schutzpflichten verstoßen.
7.5. Die Nutzer sind verpflichtet, die Business Innovation Strategies GmbH umgehend zu informieren, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass ein Dritter Kenntnis von Zugangsdaten hat und/oder ein Nutzerkonto missbraucht.
7.6. Wir halten uns vor, technische Maßnahmen zu ergreifen, um einen Verstoß gegen die vorgenannten Regelungen zum Schutz und Nutzung des Nutzerkontos vorzubehalten.
8. Zahlungspflichtige Nutzung, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
8.1. Die Abrechnung der Nutzung von bisbridge.com erfolgt auf Grundlage des Nutzungsvolumens (nachfolgend bezeichnet als „KI-Volumen“). Die Einheiten des KI-Volumens werden als „Credits“ bezeichnet, die von den Kunden in „Credits-Paketen“ erworben werden können. Während der Nutzung von bisbridge.com werden die Credits entsprechend dem KI-Volumen von den Credits-Paketen abgezogen. Die Kosten können je nach eingesetztem KI-Modell variieren. Administratoren können das genutzte KI-Volumen sowohl für sich selbst als auch für das ganze Team einsehen. Einzelne Nutzer können ihr eigenes KI-Volumen einsehen.
8.2. Die Berechnung der Credits-Pakete erfolgt monatlich, bzw. anteilig monatlich (nachfolgend bezeichnet als „Abrechnungszeitraum“). Gebuchte Credits-Pakete verlängern sich nach Ablauf des Monats automatisch.
8.3. Kunden können jederzeit zu einem größeren Credits-Paket wechseln (auch bezeichnet als „Upgrade“). Ein Wechsel zu einem geringeren Credits-Paket (auch bezeichnet als “Downgrade“) ist zum Monatsende möglich.
8.4. Im Fall einer Testnutzung von bisbridge.com wird nach dem Aufbrauchen des kostenlosen Credit-Pakets das ausgewählte kostenpflichtige Credits-Paket, ansonsten das Credits-Paket, das der Größe der Testnutzung entspricht, gebucht. Die Credits der Testphase verfallen nach einem Zeitraum von 7 Tagen, falls sie nicht aufgebraucht wurden. Eine erneute Testnutzung durch dasselbe Unternehmen, Organisation, Person bzw. deren Mitarbeiter ist nicht zulässig (hierbei wird auf die rechtsfähige Person als Kunde abgestellt). Das Nutzerkonto wird nach Ende der Testphase deaktiviert und nach 7 Tagen gelöscht. Die mitgeteilte E-Mail wird zur Erkennung einer erneuten Testnutzung gespeichert.
8.5. Kunden werden über das zur Verfügung stehende Preismodell sowie über die verfügbaren Credits-Pakete und die Berechnung des KI-Volumens auf der Webseite https://bisbridge.com/preise informiert.
8.6. Alle Preisangaben verstehen sich, vorbehaltlich anderweitiger Kennzeichnung, exklusive, d.h. zuzüglich Mehrwertsteuer.
8.7. Entgelte sind grundsätzlich im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Sofern nicht anders angegeben, sind Rechnungen nach zwei Wochen fällig.
8.8. Rechnungen und Mahnungen dürfen auf elektronischem Wege übermittelt werden.
8.9. Der Nutzer kann Rechnungen mittels der von der Business Innovation Strategies GmbH angebotenen Zahlungsverfahren begleichen.
8.10. Die Preisstruktur und die Kosten für die Nutzung von bisbridge.com können nach Ablauf eines Abrechnungszeitraums angepasst werden. Die Nutzer werden über eine solche Änderung mindestens zwei Wochen vor Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums informiert. Sollten Nutzer mit der Änderung nicht einverstanden sein, haben sie das Recht, ihre Nutzung von bisbridge.com zum Ende des Abrechnungszeitraums zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung und wird bisbridge.com nach der Preisanpassung durch die Nutzer weiterhin genutzt, gilt die Preisanpassung als vom Nutzer akzeptiert.
8.11. Gerät der Nutzer mit Zahlungen in Verzug, so hat die Business Innovation Strategies GmbH das Recht, die Erfüllung fälliger Leistungen gegenüber dem Kunden zu verweigern und den Zugang zum Nutzerkonto und bisbridge.com einzuschränken, bis der Verzug beseitigt ist. Die Business Innovation Strategies GmbH wird dem Kunden in diesen Fällen die Einschränkung mit einer regelmäßig 7 Werktage umfassenden Vorfrist zur Beseitigung des Verzugs ankündigen. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte von die Business Innovation Strategies GmbH wegen Zahlungsverzugs des Kunden bleiben unberührt. Die Einschränkung darf nicht erfolgen, wenn sie unangemessen und/oder dem Nutzer nicht zumutbar ist. Der Vergütungsanspruch der Business Innovation Strategies GmbH bleibt von der Einschränkung unberührt. Der Zugang zu bisbridge.com wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Einschränkung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn die Business Innovation Strategies GmbH ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach dieser NB hat.
8.12. Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund von Nutzern falsch übermittelter Daten sowie durch Mahnung fälliger Forderungen entstehen, werden den Nutzern in Rechnung gestellt, wobei nur die der Business Innovation Strategies GmbH tatsächlich unmittelbar entstandenen oder gesetzlich zugesprochenen Kosten (Materialkosten und Gebühren Dritter, wie Portokosten oder Rücklastschriftgebühren) berechnet werden. Dem Nutzer bleibt der Nachweis keiner, bzw. geringerer Kosten vorbehalten.
8.13. Eine Aufrechnung ist nur mit bereits von der anderen Vertragspartei anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen möglich, es sei denn, es handelt sich um Hauptleistungs- und Mängelansprüche. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden.
9. Datenschutz und Informationspflichten
9.1. Es gelten die unter https://www.bisbridge.com/de/datenschutz/ genannten Bestimmungen zum Datenschutz und Datensicherheit.
9.2. Der Nutzer verpflichtet sich Verträge zu schließen und Vereinbarungen zu treffen, die durch das Gesetz vorgesehen sind. Hierzu gehören insbesondere Auftragsverarbeitungsverträge gem. Art. 28 Abs. 3, S. 1 DSGVO, im Fall einer Verarbeitung von Daten durch die Business Innovation Strategies GmbH im Auftrag der Kunden. Hierbei stellt die Business Innovation Strategies GmbH dem Kunden die entsprechende Vertragsvorlage. Eigene Vertragsvorlagen des Kunden können nur gegen eine angemessene Prüfungsgebühr der Kundenvorlage berücksichtigt werden.
9.3. Den Nutzern obliegt es den sie betreffenden gesetzlichen Informations- oder Hinweispflichten Pflichten im Hinblick auf die Kennzeichnung von Inhalten, die mit KI erstellt wurden oder Daten, die mit Hilfe des Angebotes der Business Innovation Strategies GmbH verarbeitet wurden, nachzukommen. Dies gilt sowohl für bestehende als auch künftige gesetzliche Verpflichtungen.
9.4. Stellt die Business Innovation Strategies GmbH den Nutzern eine Vorlage zur Erfüllung dieser Informationspflichten zur Verfügung, weist die Business Innovation Strategies GmbH darauf hin, dass es sich nur um Mustervorlagen handelt, die, ohne eine Rechtsberatung darzustellen oder Zusage der Rechtsgültigkeit in einem konkreten Anwendungsszenario der Nutzer diesen bereitgestellt werden. Es obliegt den Nutzern, die Anwendung der Mustertexte im Hinblick auf die konkrete Nutzung rechtlich zu überprüfen.
10. Einräumung von Nutzungsrechten
10.1. Die Nutzer räumen der Business Innovation Strategies GmbH Nutzungsrechte an deren rechtlich geschützten Inhalten ein, die für die vertragsgemäße Zurverfügungstellung der vertraglichen Leistungen der Business Innovation Strategies GmbH notwendig sind (z.B. das Recht, die Inhalte der Nutzer zu vervielfältigen, um sie auf den Servern zu speichern oder Server-Backups zu erstellen). Die Business Innovation Strategies GmbH nimmt die Rechte nur unter Beachtung der vertraglichen sowie gesetzlichen Vertraulichkeits- und Datenschutzvorgaben wahr. Die Einräumung erfolgt zeitlich unbeschränkt bis zum Widerruf oder Kündigung durch die Nutzer und Ende der nachvertraglichen Beziehungen.
10.2. Die Business Innovation Strategies GmbH räumt Rechte, insbesondere Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von der KI-Softwareerzeugten Inhalten in dem Umfang ein, wie sie ihr von den Anbietern der KI-Software gegenüber der Business Innovation Strategies GmbH eingeräumt oder übertragen wurden. Die Business Innovation Strategies GmbH schränkt die Rechte der Nutzer an den von der KI-Software erzeugten Inhalten nicht ein.
10.3. Darüber hinaus dürfen die im Rahmen der Nutzung von bisbridge.com den Nutzern zur Verfügung gestellten Firmennamen, Logos und/oder Produktnamen, Marken oder Warenzeichen sowie urheberrechtlich und durch andere Gesetze geschützte Grafiken, Bilder und Texte nicht ohne Zustimmung der Business Innovation Strategies GmbH oder des jeweiligen Rechteinhabers oder außerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens verwendet werden.
11. Vertragsgemäße Nutzung
11.1. Die Business Innovation Strategies GmbH weist darauf hin, dass die Nutzer bisbridge.com nur für die individuellen vertragsgemäßen Zwecke verwenden dürfen.
11.2. Darüber hinaus sind Nutzer nicht berechtigt, bisbridge.com ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung entgeltlich oder unentgeltlich zu vermieten, verleihen, verleasen, veräußern, zu verändern oder in welcher technischen Form auch immer gänzlich oder teilweise Dritten zugänglich zu machen oder Dritten die Vornahme der vorgenannten Handlungen zu ermöglichen. Die vorstehenden Verbote bestehen vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorgaben. Unterlizenzen dürfen nicht eingeräumt werden.
11.3. Nutzer dürfen bisbridge.com nur über die zur Verfügung gestellten Eingabemasken und Schnittstellen nutzen. Verboten sind Handlungen, die geeignet sind, die Funktionalität von bisbridge.com, der Software und Infrastruktur beeinträchtigen (z.B. Skripte, Robots, Crawler). Insbesondere ist eine übermäßige Belastung verboten, die über der regulären, bei normaler Nutzung von bisbridge.com zu erwartenden Nutzungsintensität und -häufigkeit liegt.
11.4. Nutzer dürfen keine Inhalte hochladen, die urheberrechtlich geschützte Software und/oder andere urheberrechtlich geschützte Materialien enthalten, sofern der Nutzer nicht dieentsprechenden Rechte dafür besitzt oder sich das erforderliche Einverständnis der Inhaber dieser Rechte eingeholt hat.
11.5. Die Business Innovation Strategies GmbH behält sich das Recht vor, angemessene technische und rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Regelungen dieses Abschnitts durchzusetzen und den Missbrauch von bisbridge.com zu verhindern.
11.6. Verstöße gegen die vorstehenden Regelungen können zur sofortigen Kündigung des Vertrages, zur Sperrung des Zugangs des Nutzers zu bisbridge.com oder zu Schadensersatzansprüchen gegen die Nutzer führen.
12. Vertragslaufzeit und Kündigung
12.1. Unentgeltliche Nutzung - Der Nutzer und die Business Innovation Strategies GmbH können die Nutzung von bisbridge.com in der Testphase jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen
12.2. Kostenpflichtige Nutzung als Abonnement - Die kostenpflichtige Nutzung läuft zunächst für den vom Nutzer gebuchten Nutzungszeitraum (nachfolgend bezeichnet als "Vertragsdauer“). Danach verlängert sich die Vertragsdauer automatisch um den gleichen Nutzungszeitraum, wenn das Abonnement nicht bis zwei Wochen vor Ablauf des Nutzungszeitraums von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
12.3. Eine vorzeitige Kündigung durch den Nutzer begründet keinen Rückzahlungsanspruch gegen die Business Innovation Strategies GmbH. Eine vorzeitige Kündigung durch die Business Innovation Strategies GmbH ist nur unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist und unter Erstattung des anteilig für die Vertragsdauer im Voraus gezahlten Entgelts möglich. Die Berechnung des anteilig zu erstattenden Entgelts wird zeitanteilig anhand der verbliebenen Vertragsdauer berechnet.
12.4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung seitens der Business Innovation Strategies GmbH liegt insbesondere vor, wenn
− der Nutzer schwerwiegende Pflichtverletzungen gegen das Gesetz oder diese NB begeht,
− ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nutzers beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder die Business Innovation Strategies GmbH ihre Tätigkeit einstellt.
12.5. Einer außerordentlichen Kündigung hat grundsätzlich eine Abmahnung vorherzugehen. Auf die Abmahnung kann verzichtet werden, wenn die Abmahnung dem Vertragspartner nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Verhalten des Vertragspartners Anlass dazu gibt, dass trotz Abmahnung mit weiterem Fehlverhalten zu rechnen ist.
12.6. Hat die Business Innovation Strategies GmbH den Vertrag aus einem wichtigem Grund gemäß diesem Abschnitt gekündigt, hat der Nutzer keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der bereits entrichteten Gebühren.
12.7. Es obliegt den Nutzern, ihre Daten bei erfolgter Kündigung vor dem Vertragsende zu sichern. Die Business Innovation Strategies GmbH ist berechtigt, sämtliche während der Vertragsdauer gespeicherten Daten des Nutzers unwiederbringlich zu löschen.
13. Verfügbarkeit und Gewährleistung
13.1. Nutzer, die Unternehmer sind, haben die Leistungen der Business Innovation Strategies GmbH unverzüglich und soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu prüfen und dies, wenn sich ein Mangel zeigt, ihn der Business Innovation Strategies GmbH unverzüglich anzuzeigen. Mängel sind durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome, soweit möglich nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen, Screenshots oder sonstige, die Mängel veranschaulichende Unterlagen schriftlich (E-Mail ist ausreichend) unverzüglich zu rügen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten der Nutzer bleiben unberührt.
13.2. Schadensersatzansprüche unterliegen den Einschränkungen von Ziffer 16 dieser NB ("Haftung und Schadensersatz").
13.3. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine ununterbrochene Verfügbarkeit von bisbridge.com. bisbridge.com bemüht sich jedoch die Plattform zuverlässig zur Verfügung zu stellen. Sowohl Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsarbeiten als auch Ereignisse, die nicht im Machtbereich von bisbridge.com liegen (z. B. Stromausfälle, die Überlastung von Knotenpunkten oder von KI- Anbietern bereitgestellten Schnittstellen), können zur vorübergehenden Einstellung der von bisbridge.com angebotenen Dienste führen.
13.4. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Leistungen der Business Innovation Strategies GmbH entsprechend dem Vertragszweck. Die Business Innovation Strategies GmbH übernimmt insbesondere ausdrücklich keine Gewähr und Haftung für:
− falsche Angaben des Nutzers in Bezug auf die bei der Registrierung übermittelten Nutzerdaten oder andere Daten, die vom Nutzer innerhalb von bisbridge.com eingestellt, hochgeladen oder anderweitig geliefert wurden;
− ununterbrochene Verfügbarkeit von bisbridge.com oder mögliche system- oder netzwerkbezogene Ausfälle, Unterbrechungen oder Fehlfunktionen der Installationen oder Serviceleistungen von bisbridge.com, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs der Business Innovation Strategies GmbH liegen; insbesondere nicht für Fehler aufgrund von höherer Gewalt oder Ausfall von Kommunikationsnetzwerken und -gateways;
− geringfügige Fehlfunktionen und Störungen von bisbridge.com, die den Vertragszweck nicht verhindern;
− Inhalte und die Kreditwürdigkeit der Nutzer;
13.5. Verjährungsfrist für Anspruche aus Mängeln beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist für übrige Anspruche aus Schlechtleistungen beträgt 6 Monate.
13.6. Die Einschränkungen der Gewährleistungs- und Haftungspflichten sowie Verkürzung diesbezüglicher Fristen gelten nicht im Fall zwingende verbraucherrechtlicher Rückgriffsansprüche des Kunden.
14. Drittsoftware und Schnittstellen
14.1. Die Business Innovation Strategies GmbH bindet im Rahmen der Bereitstellung von bisbridge.com Software aus fremden Quellen ein, d.h. Software, die nicht auf eigenen Servern oder sonst in eigener Verantwortung betrieben wird (im Folgenden "Fremdsoftware" genannt). Zu der Fremdsoftware gehört insbesondere die Software von KI-Anbietern. Dabei greift die Business Innovation Strategies GmbH über Nutzungs-, Programmier- und sonstige Schnittstellen der Anbieter der Drittsoftware oder der Nutzer (nachfolgend "APIs", kurz für "Application ProgrammingInterfaces") auf die Fremdsoftware zu. Umgekehrt und soweit es im Leistungsumfang liegt sowie technisch möglich ist, kann die Software der Business Innovation Strategies GmbH, den Zugriff auf bisbridge.com über APIs ermöglichen.
14.2. Hinsichtlich der APIs und der Drittsoftware beschränkt sich der Leistungsumfang lediglich auf die Bereitstellung der API gemäß der technischen Spezifikation, so dass die Bereitstellung der Drittsoftware bzw. deren Funktionen für die Nutzer entsprechend dem Vertragszweck regelmäßig ermöglicht wird. Die Business Innovation Strategies GmbH übernimmt hingegen keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit und Fehlerfreiheit der von deren Anbietern oder den Nutzern bereitgestellten Drittsoftware und der API. Insbesondere übernimmt die Business Innovation Strategies GmbH in diesem Zusammenhang keine Verantwortung für die Entscheidung des Nutzers zur Nutzung der Drittsoftware oder der API, die Funktionalität der Drittsoftware, Änderungen des Leistungsumfangs oder nachträgliche Einschränkungen, die zu Inkompatibilitäten mit den APIs führen oder deren Zugänglichkeit einschränken. Darüber hinaus übernimmt die Business Innovation Strategies GmbH in diesem Zusammenhang insbesondere keine Haftung für die mittels der Fremdsoftware verarbeiteten Inhalte oder Informationen, insbesondere erstellte, übermittelte oder gewonnene Daten, oder für Handlungen Dritter, die mit der Fremdsoftware in Zusammenhang stehen.
14.3. Ist Business Innovation Strategies GmbH durch Änderungen oder Beschränkungen der Drittsoftware oder APIs an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht nur vorübergehend in zumutbarem Umfang gehindert, so ist Business Innovation Strategies GmbH berechtigt, die Leistungen auf einem alternativen und angemessenen Weg anzubieten, der aus Sicht des Nutzers einen angemessen gleichwertigen Leistungsumfang hat und dem Vertragszweck entspricht, oder die Leistungserbringung anteilig ab dem Zeitpunkt der Unmöglichkeit zu beenden. Für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen der Business Innovation Strategies GmbH ist eine anteilige Vergütung zu zahlen.
14.4. Die Einschränkungen in diesem Abschnitt gelten unbeschadet der Regelungen zur Haftung und Schadensersatz in § 21 dieser NB sowie, falls abgeschlossen, der mit dem Nutzer in einem Auftragsverarbeitungsvertrag getroffenen Vereinbarungen.
15. Verantwortung für Inhalte
15.1. Die Business Innovation Strategies GmbH ist nicht verantwortlich für die Inhalte der Nutzer und macht sich diese Inhalte nicht zu eigen.
15.2. Die Business Innovation Strategies GmbH behält sich vor, Inhalte im Rahmen der gesetzlich erlaubten Möglichkeiten und unter Beachtung der Zumutbarkeit für den Nutzer, insbesondere unter Berücksichtigung der Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte der Nutzer, nicht zu veröffentlichen oder deren Veröffentlichung rückgängig zu machen oder die Inhalte sonst zu sperren oder zu löschen, wenn konkrete objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen. Die Business Innovation Strategies GmbH ist jedoch nicht verpflichtet die Inhalte vorab zu überprüfen.
15.3. Die Business Innovation Strategies GmbH gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.
16. Haftung und Schadensersatz
16.1. Die Business Innovation Strategies GmbH haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.
16.2. Die Business Innovation Strategies GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Business Innovation Strategies GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen. Für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in Punkt 5. dieses Abschnitts der NB „Haftung und Schadensersatz“ aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.
16.3. Die Business Innovation Strategies GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die Business Innovation Strategies GmbH, sowie ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Business Innovation Strategies GmbH haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war, und der für die Business Innovation Strategies GmbH bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.
16.4. Die Business Innovation Strategies GmbH haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend den Regelungen in zwingend geltenden Produkthaftungsgesetzen.
16.5. Die Business Innovation Strategies GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch Business Innovation Strategies GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Nutzer vertrauen darf. Wenn Business Innovation Strategies GmbH diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist ihre Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens (nachfolgend "typischer Schaden") begrenzt. Der typische Schaden ist grundsätzlich auf den festgelegten Betrag und sonst auf die Höhe des vertraglichen Entgelts des Nutzers für den Zeitraum, in dem die Pflichtverletzung stattgefunden hat, begrenzt. Der typische Schaden ist in diesem Fall auf 1.000,00 Euro beschränkt. Dies gilt nicht, wenn die Beschränkung im Einzelfall unter Billigkeitsgesichtspunkten unangemessen wäre. Der typische Schaden übersteigt grundsätzlich nicht das Fünffache der vereinbarten Vergütung.
16.6. Unbeschadet der Haftungsregelung dieser NB, haftet die Business Innovation Strategies GmbH nicht für den Verlust von Daten, wenn der Schaden dadurch hätte vermieden werden können, dass der Nutzer einer Pflicht oder Obliegenheit zur Datensicherung genügt hätte. In jedem Fall muss sich der Nutzer ein Mitverschulden anrechnen lassen. Im Fall der Kündigung ist der Nutzer für die vorhergehende Sicherung seiner Daten verantwortlich.
17. Sanktionen
17.1. Da die Integrität und Funktionalität von bisbridge.com von essentieller Bedeutung sind, werden gegen Nutzer Sanktionen verhängt, wenn und soweit sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Nutzer gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die guten Sitten und/oder diese NB verstoßen.
17.2. Bei der Wahl der zu verhängenden Sanktion wird die Business Innovation Strategies GmbH die sachlichen Umstände und berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers in die Entscheidung einbeziehen und unter anderem auch mitberücksichtigen, ob ein nur unverschuldetes Fehlverhalten vorliegt oder der Verstoß schuldhaft begangen wurde. Folgende abgestuften Sanktionen stehen der Business Innovation Strategies GmbH zur Verfügung:
− Verwarnung eines Nutzers;
− Ein-/Beschränkung bei der Nutzung von bisbridge.com;
− temporäre Sperrung eines Nutzers;
− endgültige Sperrung/Kündigung eines Nutzers, gegebenenfalls verbunden mit einem Nutzungsverbot.
18. Freistellung
18.1. Die Nutzer stellen die Business Innovation Strategies GmbH von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte der Business Innovation Strategies GmbH gegenüber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte geltend machen.
18.2. Insoweit haben die Nutzer auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe zu tragen. Eine Freistellung durch die Nutzer erfolgt nicht, wenn diese die Rechtsverletzung nicht zu vertreten haben.
19. Änderung der NB
19.1. Die Business Innovation Strategies GmbH behält sich vor, die NB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, es sei denn, das ist für die Nutzer nicht zumutbar. Die Änderung ist insbesondere in den folgenden Fällen zumutbar:
− wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der NB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
− wenn die Änderung der Business Innovation Strategies GmbH dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;
− wenn gänzlich neue Leistungen, bzw. Leistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse eine Beschreibung in den NB erfordern;
− wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für die Nutzer ist.
19.2 In einem solchen Fall wird die Business Innovation Strategies GmbH die geänderten NB mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die vom Nutzer bei der Business Innovation Strategies GmbH hinterlegte E-Mail-Adresse senden.
19.3. Widerspricht ein Nutzer den neuen NB nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, so gelten die geänderten NB als von ihm angenommen. Die Business Innovation Strategies GmbH wird die Nutzer mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
19.4. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen NB innerhalb der Frist, bleibt die Business Innovation Strategies GmbH befugt, das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer ordentlich mit einer Frist von einer Woche zu kündigen.
19.5. Die Nutzer können geänderten NB ebenfalls durch eine ausdrückliche Einverständniserklärung zustimmen.
20. Referenzhinweise
20.1. Die Business Innovation Strategies GmbH ist berechtigt, vorbehaltlich etwaiger ausdrücklicher Verschwiegenheitsverpflichtungen, auf die Nutzung von bisbridge.com durch den Nutzer zum Zwecke der Eigenwerbung hinzuweisen, ohne dass dem Nutzer dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
20.2. Die Business Innovation Strategies GmbH ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Nutzers dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Nutzer bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
21. Abtretbarkeit, Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
21.1. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer gelten nur, sofern die Business Innovation Strategies GmbH ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Eine nicht erfolgte Zurückweisung gegenläufiger und mitgeteilter NB des Nutzers stellt keine Zustimmung dar.
21.2. Alle rechtsverbindlichen Erklärungen sind zumindest in Textform (z.B. E-Mail, Fax) oder mittels der zur Verfügung stehenden Einstellungsoptionen von bisbridge.com vorzunehmen, sofern diese NB oder das Gesetz nicht ausdrücklich die Schriftform vorsehen.
21.3. Der Business Innovation Strategies GmbH bleibt es vorbehalten, Dritten Rechte an bisbridge.com und zu ihr gehörenden Daten einzuräumen (insbesondere zu Finanzierungszwecken und Übertragung auf Tochter- und Partnerunternehmen der Business Innovation Strategies GmbH), sofern hierbei Vorgaben dieser NB sowie der geltenden Gesetze, insbesondere des Datenschutzrechts und des Verbraucherschutzes, beachtet werden. Der Nutzer darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen die Business Innovation Strategies GmbH nur nach schriftlicher Zustimmung von Business Innovation Strategies GmbH auf Dritte übertragen.
21.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, solange dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
21.5. Erfüllungsort ist der Sitz der Business Innovation Strategies GmbH. Gerichtsstand ist ebenfalls der Sitz der Business Innovation Strategies GmbH, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Nutzer in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Recht der Business Innovation Strategies GmbH einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.